Die Höhe des Honorars richtet sich nach den erbrachten Leistungen und deren medizinischer Notwendigkeit. Die Grundlage für die Berechnung des Honorars bilden das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und die Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ). Ein eigenes anerkanntes Gebührenverzeichnis osteopathischer Leistungen gibt es bislang nicht.
Eine sinnvoll aufeinander abgestimmte osteopathische Behandlung lässt eine gewisse Einschätzung zu, welche Maßnahmen notwendig und zielführend für eine Behandlung sind. Diese können im Einzelfall jedoch variieren. Die unten aufgeführten Angaben sind daher lediglich als Anhaltspunkte für Patienten zu verstehen.
- Eine osteopathische Behandlung dauert ca. 50 bis 60 Minuten.
Der erste Termin kann durch das Aufnahmegespräch und die Untersuchung bis zu 90 Minuten dauern. - Der Abstand zwischen den einzelnen Behandlungen beträgt 1 - 4 Wochen,
je nach Problemstellung. - Die Kosten der osteopathischen Behandlungen:
- Erwachsene 80 - 100 €
- Kinder bis 14 Jahre 60 - 80 €
jeweils abhängig vom Zeit- und Behandlungsaufwand.
Private Krankenkassen und Zusatzversicherungen erstatten anteilig, je nach Vertragsbedingungen die Kosten für osteopathische Behandlungen. Seit 2012 beteiligen sich auch gesetzliche Krankenkassen an den Behandlungskosten für die Osteopathie. Dies ist jedoch eine rein freiwillige Leistung dieser Kassen. Die genauen Voraussetzungen und Bedingungen erfragen Sie am besten vor Behandlungsbeginn bei Ihrer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse.
Die oben aufgeführten Kosten sind in Bar im Anschluss an die jeweilige Behandlung in der Praxis zu entrichten.
EC-Kartenzahlung ist möglich.
Die Bezahlung per Überweisung kann nur Stammkunden gewährt werden.